[ Auszug: (1) Der stille Gesellschafter ist berechtigt, die abschriftliche
Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter
Einsicht der Büche ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]